Broschüre, DIN A5 gemäß BGI 503 / DGUV 204-006
Zu Ihrer Info: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass den Versicherten durch berufsgenossenschaftliche Aushänge oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe […] gemacht werden. […]" Auszug aus der BGV A1 § 24 (5)